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Rechnungsblöcke im Corporate Design drucken lassen

 

Konfigurieren Sie ihre SD-Rechnungsblöcke bequem online

 

 

Viele Unternehmen und Dienstleister, wie Handwerker, Baufirmen und Lieferanten, müssen für die erbrachten Leistungen bzw. bestellten Waren eine Rechnung für ihre Kunden ausstellen. Teilweise werden dabei auch mehrere Ausfertigungen benötigt. Als praktische Lösung bieten sich hier Rechnungsblöcke mit Durchschlägen an. Dank der Selbstdurchschreibe-Technik können mehrere Durchschriften erzeugt werden - das mehrfache Ausfüllen der Rechnungsformulare fällt weg. Sie sparen jede Menge Zeit und Arbeit!

Für Ihre SD-Rechnungsblöcke können Sie bis zu 5 Durchschreibepapiere mithilfe unseres Online-Konfigurators auswählen. Das Original behalten Sie selbst, die Durchschläge übergeben Sie Ihren Kunden und Auftraggebern. Bedenken Sie dabei, dass Rechnungen eine besonders hohe Aufmerksamkeit erhalten – perfekt, um auch hier ein einheitliches und professionelles Unternehmensbild zu vermitteln! Gestalten Sie daher auch den Paragon im Corporate Design Ihres Unternehmens – ganz gleich ob es sich um ein Kleingewerbe, KMU oder Großunternehmen handelt. Fügen Sie Ihr Firmenlogo und weitere Angaben, wie Anschrift, Slogan oder Motto, hinzu und sorgen Sie damit für einen professionellen Unternehmensauftritt! Wir bedrucken Ihre individuellen Blöcke hochwertig und günstig.

block rechnung dina4 rueckert

Unser Tipp: Insbesondere bei kleineren Unternehmen besteht oftmals die Schwierigkeit, positive Aufmerksamkeit zu erzeugen und die Bekanntheit zu steigern. Wir empfehlen, dass Sie auch den Rechnungsblock für Kleinunternehmer selbst gestalten und hochwertig drucken lassen. 

 

Wichtige Angaben auf Ihrem Rechnungsblock mit Durchschlag

Grundsätzlich gibt es hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben einen Unterschied zwischen Rechnungen unter 200 € und mehr als 200 €. Rechnungsformulare über 200 € müssen folgende Angaben enthalten: (*)

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers sowie des leistenden Unternehmens
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Bestelldatum und Rechnungsdatum bzw. Datum der Rechnungsstellung und Zeitpunkt der Leistung
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Eigenes Zeichen des Auftrags
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Artikel bzw. Dienstleistungen
  • Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
  • Eventuelle Minderungen des Entgelts (Rabatte, Aktionen, Gutschriften)
  • Hinweis auf die Steuerbefreiung – falls zutreffend
  • Falls zutreffend, der Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuld beim Leistungsempfänger) – dann ist nur der Nettobetrag anzugeben

Kleinbetragsrechnungen erfordern weniger Angaben, als reguläre Rechnungen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Bezeichnung der Lieferung bzw. Umfang und Leistungsart
  • Brutto-Entgelt
  • Steuersatz von 7% bzw. 19%

(*) Unsere Angaben sind nur Hinweise; für Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit geben wir keine Gewähr.

Produkteigenschaften unserer Rechnungsblöcke mit Logo

Die Rechnung bzw. Quittung ist ebenso ein wichtiger Bestandteil Ihrer Geschäftsausstattung wie Briefpapier und Visitenkarten. Deshalb können Sie auch hier mit einem professionellen Design punkten. Wie möchten Sie Ihr personalisiertes Rechnungsbuch gestalten und bedrucken lassen? Wir bieten Ihnen hier verschiedene Auswahlmöglichkeiten an – gerne nehmen wir aber auch spezielle Kundenwünsche entgegen.

Konfigurieren Sie selbst:

Gerne können Sie auch den Rechnungsblock für Kleingewerbe mit Logo online konfigurieren und bei uns drucken lassen! Wählen Sie zwischen den Formaten DIN A4, DIN A5, DIN A6 oder 210x200 mm sowie Hoch- oder Querformat. Bedenken Sie vorab auch die Anzahl der Durchschläge und konfigurieren Sie diese, für einen besseren Überblick, gerne in unterschiedlichen Farben – ob gelb, rosa, blau oder grün. 

Sie können die Blöcke gebunden oder geleimt bestellen, wobei Sie bei geleimten SD-Blöcken zusätzlich ein farbiges Deckblatt dazubestellen können. Auf Wunsch drucken wir Ihre Rechnungsblöcke mit fortlaufender Nummer, Abheftlochung sowie in den Schmuckfarben HKS oder Pantone. Starten Sie am besten gleich mit der Konfiguration und bestellen Sie Rechnungsformulare in Blockausführung bequem und sicher online. Sie haben die Auswahl zwischen 25 und 50 Sätzen pro Block. Zudem bieten wir Ihnen für Ihren Rechnungsblock mit Logo zwischen 10 und 2500 Auflagen (Stück) an. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie eine andere Auflagenhöhe benötigen! 

 

Unkompliziert zum gewünschten Ergebnis - Rechnungsblöcke in wenigen Schritten

Als perfekte Alternative zur Gestaltung und Konfiguration unserer SD-Rechnungsblöcke bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines unserer Rechnungs-Muterformulare zu wählen und nur einige wenige Konfigurationen vorzunehmen. Nach Wahl des gewünschten Musterformulars für SD-Blöcke gelangen Sie ohne großen Aufwand und in wenigen Minuten zur Konfiguration und schließlich zum Bestellprozess. Rechnungsvorlagen stehen Ihnen als Rechnung Musterformular DIN A4, DIN A5, DIN A6 Vordruck sowie 21x20cm zur Verfügung.

 

Ihre Fragen rund um unsere Rechnungsblöcke und hilfreiche Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einer Quittung und einer Rechnung?

Eine Quittung ist die Bestätigung für den Empfang einer Leistung. Hier hat die Zahlung bereits stattgefunden. Im Gegensatz dazu fordert die Rechnung die Begleichung einer Leistung.

Wie hoch ist der maximale Betrag für eine Kleinbetragsrechnung in Deutschland?

In Deutschland ist die Kleinbetragsrechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro erlaubt.

Wie hoch ist der maximale Betrag für eine Kleinbetragsrechnung in Österreich?

400 Euro inkl. Umsatzsteuer dürfen nicht überschritten werden, um eine Kleinbetragsrechnung ausstellen zu können.

Wie viel Umsatz ist bei Kleinunternehmen in Deutschland erlaubt?

Im Gründungsjahr muss der Jahresumsatz unter 22 Tsd. Euro liegen. Im 2. Geschäftsjahr darf dieser nicht mher als 50 Tsd. Euro betragen.

Wann ist ein Unternehmer in Österreich verpflichtet, Rechnungen auszustellen?

Ein Unternehmer muss laut Umsatzsteuergesetz eine Rechnung ausstellen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Umsätze an andere Unternehmer werden ausgeführt
  • Umsätze an juristische Personen werden ausgeführt
  • Eine Lieferung oder Leistung mit Steuerpflicht wird, zusammenhängend mit einem Grundstück, an eine Privatperson geleistet
  • Versandhandelsumsätze
  • Lieferung oder Leistung in einem anderen Mitgliedstaat, wobei das Reverse Charge-Verfahren Anwendung findet, sofern das leistende Unternehmen keine Betriebsstätte im jeweiligen Mitgliedstaat führt, welche an der jeweiligen Leistung mitwirkt.