Ein Unternehmer muss laut Umsatzsteuergesetz eine Rechnung ausstellen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Umsätze an andere Unternehmer werden ausgeführt
- Umsätze an juristische Personen werden ausgeführt
- Eine Lieferung oder Leistung mit Steuerpflicht wird, zusammenhängend mit einem Grundstück, an eine Privatperson geleistet
- Versandhandelsumsätze
- Lieferung oder Leistung in einem anderen Mitgliedstaat, wobei das Reverse Charge-Verfahren Anwendung findet, sofern das leistende Unternehmen keine Betriebsstätte im jeweiligen Mitgliedstaat führt, welche an der jeweiligen Leistung mitwirkt.